Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Stand: 13.12.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Bereits seit März 2023 können Steuerpflichtige in der Gewerbesteuererklärung über ELSTER die elektronische Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids durch die hebeberechtigte Gemeinde beantragen (ab Veranlagungszeitraum 2022).