Grundsteueränderungsanzeige

Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen in den Finanzämtern aus.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.
Steuern, Gebühren, Beiträge
Die meisten Abgaben und Gebühren ergeben sich aus den Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Hettstadt.
Nachfolgend erhalten Sie eine stichpunktartige Zusammenfassung der gängigsten Steuer-, Gebühren- und Beitragssätze. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ein Ableiten von rechtlichen Ansprüchen ist aufgrund der bereitgestellten Informationen nicht möglich.
Grundsteuer (Seit 01.01.2025):
Messbetrag Grundsteuer A: 560 %
Messbetrag Grundsteuer B: 300 %
Gewerbesteuer (Seit 01.01.2023):
Messbetrag Gewerbesteuer: 350 %
Hundsteuer (Seit 01.01.2016):
Hundesteuer je Hund: 30 €
Hundesteuer je Kampfhund: 250 €
Je Kampfhund mit Negativzeugnis: 150 €
Wasser- und Kanalgebühren (seit 01.01.2024):
Grundgebühr Wasserzähler jährlich 24 € zzgl. 7 % MwSt. = 25,68 €
Wasser pro m³: 3,34 € zzgl. 7 % MwSt. = 3,57 €
Kanal pro m³: 4,29 €