Was macht der Gemeinderat
Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte und Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet: dem gewählten Gemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten erste*n Bürgermeister*in.
Die Größe des Gemeinderats richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Hettstadt besteht das Gremium aus 16 Mitgliedern.