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Broschüre Gestaltungsleitfaden mit Gestaltungssatzung

Damit der Ortskern, der im Urkataster ablesbar ist, künftig auch optisch erhalten bleibt, gibt Ihnen die Broschüre „Gestaltungsleitfaden mit Gestaltungssatzung“ Impulse für eine mögliche Renovierung, Sanierung oder Neugestaltung Ihres Anwesens im Sanierungsgebiet „Altort Hettstadt“. Die fränkischen Baukörper und Hausformen mit ihren typischen Dächern, Fassaden sowie prägenden Fenstern, Türen, Hoftoren oder Hofmauern bleiben so auch in der Zukunft sichtbar.

Außerdem wurde mit der beschlossenen Sanierungssatzung für den Altort von Hettstadt auch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung bei umfassenden Generalsanierungen für Eigentümer geschaffen.

Die Gemeinde hat zudem ein kommunales Förderprogramm aufgelegt mit dem Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Bei Sanierungen steht unser Stadtplanungsbüro den Bauwerbern als Beratungsarchitekt für gestaltungstechnische und baurechtliche Beratung kostenfrei zur Verfügung.

Empfohlenes Vorgehen bei der Antragstellung:

Schritt 1

Persönliche Sanierungsberatung (kostenfrei)

Schritt 2

Antrag auf Zuwendung nach dem Kommunalen Förderprogramm
sowie Modernisierungsvereinbarung

Schritt 3

Bewilligungsbescheid (erfolgt durch die Kommune)
ggf. Bescheinigung vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Schritt 4

Umsetzung (darf nicht vor Schritt 3 erfolgen)

Schritt 5

Verwendungsnachweis (nach Fertigstellung und Schlussrechnung)
sowie Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Einkommensteuergesetz

zur Vorlage beim Finanzamt

Schritt 6

Prüfung und Auszahlung der bewilligten Zuwendung durch die Kommune

Allgemeine Informationen, sowie erste Informationen zum kommunalen Förderprogramm und außerdem zum Innenentwicklungsprogramm des Landkreises (https://www.hettstadt.de/leben-in-hettstadt/bauen-und-wohnen/innerortsentwicklung) kann Ihnen auch der Dritte Bürgermeister, Franz-Josef Welscher, als unser Innenentwicklungslotse, geben. Sie erreichen ihn unter Tel.: 0151 28 79 14 32.

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet sind nach Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerliche Abschreibungen möglich. Die steuerlich begünstigten Kosten können auf zwölf Jahre verteilt zu 100 % abgeschrieben werden (im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren je 9 % und vier Jahre je 7 % nach § 7 h EStG). Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90 % (im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und den 9 folgenden Kalenderjahren je 9 % nach § 10 f EStG).

Voraussetzungen:

  • Das zu sanierende Objekt (Gebäude/Gebäudeteile/Eigentumswohnungen / im Teileigentum befindliche Räume) muss im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altort Hettstadt“ liegen.
  • Die geplanten Maßnahmen müssen den Zielen und Zwecken der Gestaltungssatzung entsprechen.
  • Die Richtlinien des Kommunalen Förderprogramms sind zu beachten.
  • Bescheinigungsfähig und damit steuerlich abschreibungsfähig sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln sowie Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.
  • Vor der Maßnahme ist eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde Hettstadt abzuschließen.

Die Angaben sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinn kann nicht übernommen werden. Entsprechende fachliche Auskünfte sind zwingend bei Ihrem Steuerberater einzuholen.

Die Broschüre sowie den Antrag finden Sie digital auf unserer Homepage unter: https://www.hettstadt.de/leben-in-hettstadt/bauen-und-wohnen/staedtebaufoerderung oder Sie erhalten eine Printausgabe im Rathaus. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir unseren schönen Altort von Hettstadt mit Qualität erhalten und entwickeln.

Vielen Dank für Ihr Interesse und gutes Gelingen bei Ihrer Umsetzung.

Ihr Gemeinderat Hettstadt

Städtebauförderung

Die Gemeinde Hettstadt beabsichtigt über ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Ziele und Handlungsschwerpunkte für die nachhaltige Entwicklung ihres Gemeindegebiets festzulegen. Das Instrument des ISEK ist Fördergrundlage für alle Programme der Städtebauförderung. Die einzelnen Programme sollen die Gemeinden dabei unterstützen, den stetig komplexer werdenden Herausforderungen derStadt- und Gemeindeentwicklung gerecht zu werden.

Dazu werden konkrete, langfristig wirksame und vor allem lokal abgestimmte Handlungsfelder und Umsetzungsstrategien erarbeitet. Für die Erstellung des ISEKs und die daraus formulierten Projektideen stellt der Bund Finanzhilfen zur Verfügung, die durch Mittel aus dem jeweiligen Bundesland bzw. der Kommune ergänzt werden.

DAS ISEK HETTSTADT ALS GEMEINSCHAFTSAUFGABE

Das ISEK verfolgt einen ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz und ist als eine interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen. Es behandelt soziale, städtebauliche, kulturelle, ökonomische und ökologische Themenfelder und zeigt Lösungsansätze für die Herausforderungen, vor denen die Gemeinde steht. Große Bedeutung wird der Kommunikation und Kooperation zwischen allen Beteiligten beigemessen. Das ISEK soll nicht nur Impulse für die Gemeindeentwicklung setzen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger für die wichtigen Zukunftsaufgaben sensibilisieren und ihnen ein aktives Mitwirken an kommunalen Entwicklungen ermöglichen. Daneben können Netzwerke initiiert werden, die auch über den Umfang und die Laufzeit des Konzepts hinaus reichen.

Im vorliegenden Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Gemeinde Hettstadt wurde von der beauftragten Arbeitsgemeinschaft aus dem Landschaftsarchitektur- und Stadtplanungsbüro mahl-gebhard-konz epte und dem Architekten und Stadtplaner Kurt Werner sowie in enger Abstimmung mit dem gemeindlichem Bauamt und unter intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein Konzept erarbeitet, welches Handlungsfelder und Lösungsstrategien für die zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde aufzeigt.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.