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Bundestagswahl am 23.02.2025

    Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

    Wahlberechtigt gem. § 12 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
    Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutsch-land eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
    Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist die Eintragung des Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind, erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 einen Wahlbenachrichtigungsbrief.
    Somit ist jeder, der einen Wahlbenachrichtigungsbrief (per Post) erhalten hat, automatisch im Wählerverzeichnis einge-tragen. Sein Stimmrecht ist somit gesichert.
    Wer stimmberechtigt ist und bis zum 02.02.2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, wird gebeten, schnellstmöglich Verbindung mit dem Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt (Tel. 0931/46861-18, 0931/46861-13 oder 0931/46861-14) aufzunehmen.
    Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält vor allem die Information zum zugeordneten Wahllokal.

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