
Am 1. Januar 2009 ist das "Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts" in Kraft getreten. Schwerpunkt der Reform ist die Einführung elektronischer Personenstandsregister.
Im neuen Eheregister werden nur noch die Kerndaten beurkundet. Angaben über Beruf und akademische Grade werden nicht mehr eingetragen.
Das seit 1958 bei den Standesämtern geführte Familienbuch wurde zum 31.12.2008 abgeschafft. Es wird (in abgespeckter Form) als Heiratseintrag beim Eheschließungsstandesamt fortgeführt. Das private "Stammbuch der Familie" gibt es natürlich weiterhin.
Anstelle der bisherigen Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften werden künftig Eheurkunden ausgestellt.
Auch die Gebühren haben sich ab 01.01.2009 geändert. Bis zum Inkrafttreten der Änderung des Kostenverzeichnisses des Kostengesetzes (KG) erheben die Kommunen in Bayern Gebühren für Amtshandlungen im Personenstandswesen auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 KG folgende Gebühren:
| Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung einer Eheschließung | 50 € |
| Ist ausländisches Recht zu beachten, so erhöht sich die Gebühr je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu prüfen ist um | 20 € |
| Gebühr für die Ausstellung von Personenstandsurkunden | 10 € |
| Beurkundung oder Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen | 25 € |
| Für Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (z. B. Samstag) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Diese beträgt | 70 € |
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Eheschließung?
Wenn beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche Staatsangehörige sind:
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich:
In allen anderen Fällen, z. B. wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, empfiehlt es sich, persönlich beim Standesamt vorzusprechen.
Die beabsichtigte Eheschließung soll grundsätzlich persönlich beim Standesamt angemeldet werden.
