Passamt

Hinweise zur Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderausweisen:

1. Personalausweis

 

Antragsunterlagen

Der Personalausweisantrag wird vom Passamt ausgefüllt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zwingend notwendig.

Zur Antragstellung sind regelmäßig mitzubringen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- der bisherige Personalausweis
- 1 Lichtbild neuesten Datums in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand)

Gebühren
Der Personalausweis kostet 22,80 € für Personen unter 24 Jahren und 28,80 € für Antragsteller ab 24 Jahren.
Wohnortänderung
Adressenänderungen während der Gültigkeitsdauer werden vom Passamt in den Personalausweis eingetragen
Namensänderung
Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Personalausweises. Der Personalausweis ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.
Wartezeit
Der Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 - 5 Wochen
Notfälle
In Notfällen kann bis zur Ausstellung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Der vorläufige Personalausweis kann nur in Verbindung mit dem Personalausweis beantragt werden. Die Gebühr beträgt 10 €

Abholung
Der Personalausweis ist persönlich abzuholen. In Ausnahmefällen wird der Personalausweis gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Antragstellers auch an Dritte ausgehändigt. Die Vollmacht ist auch bei Ehegatten und Familienangehörigen erforderlich. Eine Bevollmächtigung beim vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich

 

2.  Reisepass

Antrag
Der ePass-Antrag wird vom Passamt ausgefüllt. das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zwingend notwendig.
Unterlagen
Zur Antragstellung sind regelmäßig mitzubringen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- der bisherige Reisepass bzw. Kinderreisepass,
- 1 biometrietaugliches Lichtbild neuesten Datums in der Größe 35 - 45 mm (ohne Rand)
Informationen siehe auch unter:
http://www.epass.de/externer Link
Gebühren
Der ePass kostet ab dem 24. Lebensjahr 59 € (10 Jahre Gültigkeit), 37,50 € kostet für die Jüngeren (6 Jahre Gültigkeit).
Für die Ausstellung eines ePasses im Expressverfahren fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 32 € an
Wohnortänderung
Änderungen des Wohnortes während der Gültigkeitsdauer werden vom Passamt im ePass eingetragen
Namensänderung
Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des ePasses. Der ePass ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich
Wartezeit
Der ePass wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 - 6 Wochen
Notfälle
In Notfällen kann ein Express-ePass beantragt werden
Abholung
Der ePass ist persönlich abzuholen. In Ausnahmefällen wird der ePass gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Antragstellers auch an Dritte ausgehändigt. Die Vollmacht ist auch bei Ehegatten und Familienangehörigen erforderlich. Eine Bevollmächtigung bei vorläufigen Reisepässen ist nicht möglich

 

 

3. Kinderreisepass

Antrag
Der Kinderreisepassantrag wird vom Passamt ausgefüllt. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist ab dem schreibfähigen Alter zwingend notwendig.
Unterlagen
Zur Antragstellung sind regelmäpig mitzubringen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
- der bisherige Kinderreisepass/Kinderausweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild neuesten Datums in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand)
- Informationen zur Beschaffenheit von Lichtbildern siehe http://www.bundesdruckerei.de/externer Link
- Angaben zur Körpergröße und Augenfarbe
- Einwilligungserklärung und Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigen 
Gebühren
Der Kinderausweis kostet 13 €
Wohnortänderung
Änderungen des Wohnortes während der Gültigkeitsdauer werden vom Passamt im Kinderreisepass eingetragen
Namensänderung
Namensänderungen während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Kinderreisepasses. Der Kinderreisepass ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.
Wartezeit
Die Bearbeitungszeit beträgt maximal eine Woche
Abholung
Der Kinderausweis ist von einem Erziehungsberechtigten persönlich abzuholen. In Ausnahmefällen wird der Kinderreisepass gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht der Erziehungsberechtigten auch an Dritte ausgehändigt.

 

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle USA-Reisenden aus Ländern des "Visa Waiver" Programms (VWP), also auch Deutschland, vor der beabsichtigten Einreise zwingend im Internet eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA-) einholen. Melden Sie sich bei der ESTA-Website unter hhtps://esta.cbp.dhs.gov/ an und füllen Sie online einen Antrag in englischer Sprache aus.

Allgemeiner Hinweis:
Reiseinformationen bzw. Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes können Sie selbst auf der Homepage des "Auswärtigen Amtes" jederzeit abrufen: http://www.auswaertiges-amt.de/externer Link

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Telefon: 0931 4686114 Frau Feil

 

 

 

 

Neuer Personalausweis, 51 KB